Barrierefrei-Guide

BISCHOFSMÜHLE CYCLUS 66 e.V.

© BISCHOFSMÜHLE CYCLUS 66 e.V.
Die Bischofsmühle ist seit Anfang der 70er Jahre Domizil des Cyclus 66, einem gemeinnützigem & als förderungswürdig anerkanntem Verein. Bekannt für Jazz-, Blues- & Folk-Konzerte, Lesungen, Kabarett uvm bietet sich hier eine einzigartige Atmosphäre in einem schicken Umfeld inmitten der Stadt.

 

Dammstr. 32
31134 Hildesheim

 
05121 / 9994355
gs-bischofsmuehle@t-online.de, booking@bischofsmuehle.de

 
Öffnungszeiten
Fr. – Sa.: ab 19.30 Uhr & veranstaltungsbedingt (auf der Homepage einsehbar)

 
Erreichbarkeit per ÖPNV
Dammstraße, Bohlweg

© BISCHOFSMÜHLE CYCLUS 66 e.V.

www.bischofsmuehle.de

Reguläre Unterstützungsmöglichkeiten

 
Ermäßigung bei Behinderung
ermäßigter Eintritt & Begleitperson frei bei Veranstaltungen

Behinderten-WCs

 
Behinderten-Parkplätze
in der Dammstraße

Ansprechpersonen für Barrierefreiheit

 
Geländeplan/Lageplan fürs Haus
in Flyern & auf der Homepage

Ersthelfer im Notfall

 
Türen
(Automatik o. geöffnet) aber Türklingel

barrierefreie Homepage

 
Gut sichtbare Kennzeichnungen
(z.B. Wegweiser, Säle, Toilette usw.)

 

Zusätzliche Möglichkeiten bei Mobilitätseinschränkungen

 
Barrierefreier Zugang
(Rampen, DIN gerechte Fahrstühle o. ebenerdig)

Geeignete Thekenhöhe

 
Geeignete Stellplätze
auf Anfrage

Unterfahrbare Tische

 
Zusätzliche Möglichkeiten bei Beeinträchtigung des Gehörs oder Gehörlosigkeit

 
Übersetzung in Gebärdensprache

Warnsignale

 
Technische Hilfsmittel
(z.B. mobile FM-Anlagen, Transscription o.ä.)

Zusätzliche Möglichkeiten bei Sehbeeinträchtigung oder Blindheit

 
Leitliniensysteme

Blindenhunde erlaubt

 
Betastbare o. Brailleschrift bei Kennzeichnungen
(z.B. Beschilderung, Bedienelemente usw.)

Headsets mit Audiodescription o. Begleiter
(zur Beschreibung des Geschehens)

 
Vordere Steh-/Sitzplätze
auf Anfrage

Zusätzliche Möglichkeiten bei sonstigen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen

 
Texte in leichter Sprache

Warnung bei visuellen Triggerpunkten
(z.B. bei Gewalt, Stroboskoplicht usw.) nicht nötig

 
Beschilderungen mit Piktogrammen

Assistenzhunde erlaubt

 
Gesonderte Steh-/ Sitzplätze
(auch für Gruppen) auf Anfrage

 

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